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Mitglied werden

Es können ordentliche, außerordentliche und fördernde Mitglieder aufgenommen werden.

Ordentliches Mitglied kann werden, wer die Ausbildung zum Tierheilpraktiker (Tierakupunkteur, Tierhomöopath), Tierphysiotherapeut und Tierverhaltenstherapeut (Hundeverhaltenstherapeut, Pferdeverhaltenstherapeut) in einer vom BVFT anerkannten Ausbildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossen hat oder die Prüfung vor dem BVFT abgelegt hat. Anerkannt werden ferner sonstige Prüfungsleistungen, die an nicht anerkannten Ausbildungseinrichtungen erbracht wurden, sofern sie einer vom Verein anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsleistung gleichwertig sind.

Außerordentliches Mitglied kann werden, wer sich in einer vom BVFT anerkannten Ausbildungseinrichtung auf den Beruf des Tierheilpraktiker (Tierakupunkteur, Tierhomöopath), Tierverhaltenstherapeut (Hundeverhaltenstherapeut, Pferdeverhaltenstherapeut) vorbereitet.

Förderndes Mitglied kann werden, wer die Zwecke des BVFT unterstützen will und dabei die Voraussetzungen, die für ordentliche oder außerordentliche Mitglieder gelten, nicht erfüllt.

Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, senden Sie den ausgefüllten und ausgedruckten Aufnahmeantrag per Post oder Fax an den BVFT.

BVFTAnmeldeformular.pdf